Einheitstransporte
Sowohl bei Einheitstransporten als auch bei kompatiblen Transporten entfällt die Verpflichtung zum Waschen bzw. - im Falle von Tankschiffstransporten - zur Abgabe von Dämpfen an Annahmestellen.
Eine genaue Defintion für Einheitstransporte gibt es nicht. Das CDNI sagt, dass bei Einheitstransporten die neue Ladung auf die Restladung der vorherigen Reise geladen werden kann - ohne die Qualität der neuen Ladung zu beeinträchtigen.
Die Grenzen zu kompatiblen Transporten sind fließend.
Wichtig ist, dass bei Einheitstransporten das Entfernen der Restladung nicht erforderlich ist. Bei Tankschiffen entfällt auch das Nachlenzen.