Kompatible Transporte

Sowohl bei Einheitstransporten als auch bei kompatiblen Transporten entfällt die Verpflichtung zum Waschen bzw.

  • im Falle von Tankschiffstransporten;
  • zur Abgabe von Dämpfen an Annahmestellen.
  • Das CDNI geht davon aus, dass bei kompatiblen Transporten nach Entfernen der Restladung die noch verbliebenen Ladungsrückstände die Qualität der nachfolgenden Ladung nicht beeinträchtigen.

    Wichtig ist, dass bei kompatiblen Ladungen die Restladung entfernt werden muss. Bei Tankschiffen ist das Nachlenzen verpflichtend.