Ventilieren / Entgasen
Das Entfernen von gasförmigen Rückständen flüssiger Ladung aus Ladetanks nach einer Reise ist auch immer dann erforderlich, wenn zuvor für diese Reise die Vorlage eines gasfreien Schiffes schriftlich vereinbart war.
Das CDNI formuliert ein strenges Grundprinzip: Immer dann, wenn gasförmige Rückstände flüssiger Ladung nicht an die Atmosphäre freigesetzt werden dürfen, müssen sie an eine Annahmesetlle abgegeben werden. Allerdings gilt diese Verpflichtung nicht, wenn anschließend ein kompatibler Transport oder ein Einheitstransprt durchgeführt wird.